In besonderen Radon-Vorsorgegebieten, die von den Aufsichtsbehörden der Länder ausgewiesen wurden, besteht in Gebäuden, welche zum Arbeiten genutzt worden, eine Pflicht für die Arbeitsplatzverantwortlichen, die Radon-Konzentration an allen Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss zu messen. Wenn die Konzentration von Radon an diesen Arbeitsplätzen mehr als 300 Bq/m3 beträgt, müssen entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden, welche die Radon-Konzentration senken. Die Wirksamkeit der Maßnahmen muss dann in einer zweiten Messung nachgewiesen werden.
Viele größere Unternehmen haben damit begonnen, die Radonbelastung an allen ihren Standorten zu bestimmen, unabhängig davon, ob sie in einem ausgewiesenen Radongebiet liegen, oder nicht. Dies geschieht aus einer allgemeinen Fürsorge der Unternehmen für ihre Arbeitnehmer*innen heraus, da auch außerhalb der Radon-Vorsorgegebiete erhöhte Radonkonzentrationen auftreten können
Dosimetrics kann in kurzer Zeit größere Stückzahlen an Radonexposimetern liefern.
Für Arbeitsplätze die sogenannten Radon-Arbeitsfeldern zugeordnet werden können (siehe StrlSch §127 und Anlage 8) gelten besondere gesetzliche Bestimmungen, da dort gehäuft hohe Radonkonzentrationen auftreten können. Diese Bestimmungen gelten überall, unabhängig von der Lage in einem Radon-Vorsorgegebiet.
Radon-Arbeitsfelder sind:
- Betriebe in der Wasserversorgung
- untertägige Bergwerke und Besucherbergwerke
- Schächte und Höhlen sowie
- Radonheilbäder und Radonheilstollen
Nähere Informationen dazu können Sie der Infobroschüre des Bayerischen Landesamtes für Umwelt entnehmen.
Radonmessungen mit amtlichem Charakter an Arbeitsplätzen von Radon-Arbeitsfeldern nach §127 des Strahlenschutzgesetzes müssen verpflichtend mit Messgeräten einer anerkannten Messstelle durchgeführt werden.
Für die Bestellung von Exposimetern zur Radon-Messung am Arbeitsplatz nutzen Sie bitte diesen speziellen Bestellschein und senden ihn an [email protected].