Eine langjährige Exposition durch Radon erhöht das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Dabei ist zu beachten, dass 92% aller Lungenkrebsfälle durch Rauchen verursacht werden und eine erhöhte Radonkonzentration bei einem Raucher eine viel gravierende Wirkung hat als bei einem Nichtraucher.
Das relative Risiko ist unabhängig vom Rauchstatus und eine Radonkonzentration von ca. 800 Bq/m3 verdoppelt bei einer Exposition über einen Zeitraum von mehr als 25 Jahren das Lungenkrebsrisiko. Bei einem Nie-Raucher bedeutet dies 4 zusätzliche Krebsfälle pro Tausend Personen, bei Rauchern (ca. eine Schachtel Zigaretten pro Tag) sind dies 100 zusätzliche Fälle. Die Abbildung unten veranschaulicht die Erhöhung des absoluten Lungenkrebsrisikos in Abhängigkeit von der Radonkonzentration und vom Rauchstatus.
Eine Erhöhung des Risikos für andere Tumorarten ist unwahrscheinlich und konnte bisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden. Akute Beschwerden (Migräne, Bronchitis, Asthma, etc.) können durch Radon nicht verursacht werden.
Um die gesundheitlichen Auswirkungen von Radon zu begrenzen, hat der Gesetzgeber im neuen Strahlenschutzgesetz einen verbindlichen Referenzwert von 300 Bq/m3 für den Jahresmittelwert der Radonkonzentration in allen Gebäuden eingeführt (siehe Gesetzliche Regelungen).